Allgemeine Geschäftsbedigungen der Firma Baumfäller24
(Fassung von 12/2010)

1. Allgemeines

Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragsnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen.

Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind.

Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.

Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie vom Auftragsnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Angebote des Auftragsnehmers sind bis zum Vertragsabschluss frei bleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die Unterzeichnung vom Auftraggeber und terminliche Vereinbarung der Ausführung oder Lieferung durch den Auftragsnehmer zustande.


Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, per Auktion oder per Handschlag, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes und mit der terminlichen Festlegung der Durchführung oder durch Lieferung durch den Auftragsnehmer zustande.

Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. Leistungszeitpunkt gültigen Preise des Auftragsnehmers.

Bei Auktionen gilt dass Gewinner gebot als vereinbarte Entlohnung, vorausgesetzt das die Auktions- Angaben des Anbieters mit dem Arbeitsauftrag übereinstimmen. Der Auftragsnehmer behält sich das recht der Preisanpassung bei Mehraufwand vor. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragsnehmer dies mit dem Auftraggeber vor Ausführung des Mehraufwandes, diesen, schriftlich zu fixieren.



2. Preisgestaltung

In unseren Preisen sind, falls nicht anders ausgewiesen, 19 % Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer enthalten.



3. Vertragsdauer und Kündigung

a)

Dienstleistungs- und Werksverträge über einmalige Baumfällungen oder Gartenpflegearbeiten gelten als beendet wenn, der Auftraggeber diesen abgenommen und als in Ordnung befunden hat. Reklamationen und Nachbesserungen sind sofort anzuzeigen und bei späterer Nacharbeit sofort in Form und Umfang schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragspartnern zu Unterzeichnen.

b)

Pflege und Service-Verträge werden zwischen Auftraggeber und Auftragsnehmer regelmäßig vorerst für eine bestimmte Zeit auf Probe geschlossen. Wird der Service-Vertrag vor Ablauf der Probezeit nicht mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen durch einen eingeschriebenen Brief, persönliche Übergabe oder durch Boten gekündigt, so wird er für unbestimmte Zeit weitergeführt. Er kann dann nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende durch vorgenannte Möglichkeiten gekündigt werden. Für andere Aufträge als Pflege und Service-Verträge, insbesondere für Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.

 

4. Objekteinweisung

a)

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragsnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragsnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 1-2-fach) zu übergeben.


b)

Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den Auftragsnehmer nicht schadensersatzpflichtig machen.



c)

Dem Auftragsnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt vom Auftragsnehmer betreut wird und wie dessen Bewohner den Auftragsnehmer im Notfall erreichen können.



5. Leistungen des Auftragsnehmers

a)

Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Pflege und Service-Vertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -Standard gewahrt bleibt.



b)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragsnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen.



c)

Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der Auftragsnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.



6. Umfang und Durchführung der Leistungen für Pflegeverträge

a)

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung, insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftseinrichtungen. Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines gesonderten Auftrages. Im Rahmen des Service-Vertrages übernimmt der Auftragsnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird der Auftragsnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen.



b)

Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist der Auftragsnehmer bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.



7. Schäden und Mängel am betreuten Objekt:

a)

Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird der Auftragsnehmer dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftragsnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.



8. Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragsnehmer ohne Berechnung warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.



9. Reklamationen

a)

Der Auftragsnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragsnehmers mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung vom Auftragsnehmer ausdrücklich bestätigt wird.



b)

Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist der Auftragsnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.



c)

Die Leistungen des Auftragsnehmers, insbesondere laufende Unterhaltsreinigungsarbeiten, werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.



10. Vergütung

a)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Service-Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung bis spätestens zum 3. Werktag nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das vom Auftragsnehmer bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.



b)

Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümer Gemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte dem Auftragsnehmer nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.



c)

Werden vom Auftragsnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.



d)

Kommt der Auftraggeber mit der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragsnehmer berechtigt, Verzugszinsen mit 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug von Mehr als 30 Tagen berechtigt den Auftragsnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadensersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.



e)

Angestellte des Auftragsnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Es sein denn dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Geleistete Zahlungen an Angestellte entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht, der dem Auftragsnehmer zustehenden Vergütung.



11. Lohn- und Preisgleitklausel

a)

Wegen der Lohnintensität der vom Auftragsnehmer zu erbringenden Leistungen erfolgt bei einer Änderung der Tariflöhne, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen jeweils eine Anpassung der vereinbarten Vergütung um den jeweiligen Prozentsatz der Lohnerhöhung bzw. der anderen Mehrleistungen.



b)

Die Änderung der Vergütung tritt automatisch mit dem ersten Monat in Kraft, in dem jeweils die Änderung eines oder mehrerer der vorgenannten Faktoren erfolgt ist. Der Auftragsnehmer hat dem Auftraggeber hiervon Mitteilung zu machen. (Gilt nur für Dauer Verträge, wobei diese gesondert Verhandelt werden können)



12. Haftung

a)

Der Auftragsnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden.



b)

Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragsnehmers verursacht werden.



c)

Die Haftung des Auftragsnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherung-Vertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt (für Sachschäden auf € 125.000,00, für Personenschäden auf € 500.000,00).



d)

Bei Auftrags Ersteigerung (z.B. MY Hammer, gilt die Deckung über MY Hammer.de)



e)

Weiterhin haftet Baumfäller24 nicht für Schäden, die an Pflanzen durch nicht Beauftragung eines Bewässerungs- Auftrags zur Anwuchs Garantie erteilt werden.



f)

Von Baumfäller24 wird keine Anwuchs Garantie bei zugekauften Pflanzen übernommen. Hier haftet ausdrücklich der Lieferant von Baumdienst-Sehic, geltend hier sind die AGB des Lieferanten.



g)

Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.



h)

Mit Ablauf des Service-Vertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragsnehmers.



13. Schlussbestimmungen

a)

Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.



b)

Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke. Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragsnehmers vereinbart. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.



Gerichtsstand für diese AGB ist Berlin-Köpenick.